Allgemeine Regeln für Stellungnahmen zu Entwürfen

  • Stellungnahmen müssen konkrete Alternativvorschläge beinhalten.
  • Die vorliegende Richtlinie enthält u.U. falsche Querverweise (endgültige Korrekturlesung findet erst statt): Stellungnahmen zu falschen Querverweisen sind daher entbehrlich.
  • Verspätet einlangende Stellungnahmen werden ausnahmslos nicht berücksichtigt.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um einen Entwurf handelt, der sich im Zuge des Stellungnahmeverfahrens u.U. noch gravierend ändern kann; es sollten daher weder Planungen, Errichtungen oder Schulungen nach diesem Entwurf erfolgen.

Bitte richten Sie Stellungnahmen zu TRVBs innerhalb der Frist anhand des Formulars ausschließlich im Format .docx per Mail an [email protected]. Vielen Dank!

TRVB 112 S DRUCKBELÜFTUNGSANLAGEN

  • Zur Stellungnahme aufgelegt am
  • 02.04.2025
  • Stellungnahmefrist bis
  • 02.06.2025 (12:00)
  • Ergebnis veröffentlicht am

HINWEIS: Es liegen lediglich die gelb markierten Änderungen zur Stellungnahme auf!

TRVB 147 S Sprühwasser-Löschanlagen

  • Zur Stellungnahme aufgelegt am
  • 19.09.2024
  • Stellungnahmefrist bis
  • 14.11.2024 (12:00)
  • Ergebnis veröffentlicht am
  • 28.11.2024

TRVB 111 S 24 Rauchabzug für Stiegenhäuser

  • Zur Stellungnahme aufgelegt am
  • 08.01.2024
  • Stellungnahmefrist bis
  • 07.02.2024 (12:00)
  • Ergebnis veröffentlicht am
  • 19.09.2024

TRVB 121 O BRANDSCHUTZPLÄNE FÜR DEN FEUERWEHREINSATZ

  • Zur Stellungnahme aufgelegt am
  • 27.12.2023
  • Stellungnahmefrist bis
  • 07.02.2024 (12:00)
  • Ergebnis veröffentlicht am
  • 19.09.2024